Tani-Baal-Gesetzestafel: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. November 2024, 14:38 Uhr

Text

1 Ein jeder empfange einen jeden gerade so, wie er selbst wünschte empfangen zu werden.

2 Ein jeder gebe einem jeden, was er selbst von diesem zu empfangen wünschte.

3 Ein jeder hüte sich vor dem eigenen Zorn, wie vor dem eines jeden anderen er behütet zu sein wünschte.

4 Alles naturgegebene Wirken und Sein gebe dem Menschen Maß: Das Blühen und Fruchttragen der Pflanzen; das Werden, Wachsen und Vergehen; das Auf und das Nieder der Wellen des Meeres; das Licht des Tages und das Dunkel der Nacht. All dies und noch vieles gelte als göttliches Beispiel.

5 Keiner zerstöre. Gotthaften Ursprungs ist alles; ist das Tier und die Pflanze, ist die See und das Land, sind das Licht und die Wolken. Deshalb zerstöre keiner was da lebt und erschaffen ist.

6 Keiner sei des anderen Knecht, keiner diene, der nicht dienen mag.

7 Ein jeder sorge für geraden Wuchs und gerechtes Gedeihen seiner Kinder.

8 Ein jeder ehre das Alter.

9 Ein jeder wisse, was des Mannes und was des Weibes ist und handele gewisslich danach.

10 Ein jeder, der viel hat, gebe auch jenem, der wenig hat; denn wer durch die Götter beschenkt wird, soll es so danken.

11 Ein jeder heilige das Vaterland.

12 Ein jeder rüste sich allzeit, für die Heimat zu kämpfen als ein Tapferer und sei auch als Held zu sterben bereit; ein jeder Mann wolle den Streitkräften dienen auf Zeit.

13 Ein jeder achte die Gottheit.

14 Keiner vergesse das Erbe der Ahnen.

Quelle

Causa Nostra